Hinweise der BStBK zur sv-rechtlichen Betriebsprüfung
Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer hat mit den jüngst verabschiedeten Hinweisen zur sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung ihre Hinweisreihe im Berufsrechtlichen Handbuch ergänzt.
Die Hinweise zur sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung geben einen kurzen Überblick über zu beachtende Aspekte. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts im Jahre 2008 dürfen Steuerberater ihre Mandanten auch in Verfahren nach § 28p SGB IV vertreten. Berücksichtigt wurden auch die mit dem Betriebsprüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund in den Jahresarbeitsgesprächen mit der Bundessteuerberaterkammer erörterten Aspekte. Die Hinweise werden in der nächsten Ergänzungslieferung zum Berufsrechtlichen Handbuch im Berufsfachlichen Teil (unter II.5.) veröffentlicht.
- Hinweise der BStBK zur sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung (PDF)