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Meldungen

Herausforderung Grundsteuer-Erklärung

In knapp fünf Wochen endet Abgabefrist
Rund 300.000 Grundsteuer-Erklärungen gingen laut bisherigen Schätzungen bei den Finanzämtern im Freistaat Sachsen ein. Angesichts der circa zwei Millionen zu veranlagenden Wirtschaftseinheiten erscheint die Einhaltung der Abgabefrist bis 31. Oktober 2022 immer unrealisitischer.
„Eigentümer, die sich durch unseren Berufsstand bei der Grundsteuererklärung beraten und unterstützen lassen, können davon ausgehen, dass wir alle Anstrengungen für eine fristgemäße Abgabe der Erklärungen unternehmen. Aber eine Fristverlängerung würde wenigstens etwas Entspannung bringen.“ Damit spricht sich Dirk Rose als Präsident der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen für diese Option aus. Schließlich könnte hier für steuerlich beratene Steuerpflichtige ebenso eine längere Abgabefrist gelten, wie das bei der Einkommenssteuererklärung regelhaft der Fall ist.
Unterstützungsbedarf bei Feststellungserklärungen
Alle Grundstückseigentümer haben nach aktuellem Stand nur noch knapp fünf Wochen Zeit, ihre Feststellungserklärungen ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen. Das Ziel der Grundsteuerreform besteht in der faireren Verteilung der Steuerlast auf alle Eigentümer. „Den Zeitraum von nur vier Monaten (von 1. Juli bis 31. Oktober 2022) für Erstellung und Abgabe der Erklärungen sahen wir von Anfang an als ambitioniert an. Denn viele Eigentümer benötigen die Beratung und Unterstützung der Steuerberaterinnen und Steuerberater“, sagt Dirk Rose.
Angespannte Arbeitssituation
Aus Sicht der Steuerberaterkammer Sachsen ist die Grenze des Leistbaren für den Berufsstand längst überschritten. Corona-Hilfen und Energiekostenpauschale führten bereits zu einem enormen Aufwuchs des Arbeitsaufkommens in den Kanzleien. Die enge Fristsetzung für die Grundsteuer-Erklärung verschärft die Situation weiter, wie Rückmeldungen der Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie ihrer Angestellten bestätigen.