Seit dem 1. April 2018 kann der Digitale Finanzbericht (DiFin) zur Übermittlung von Jahresabschlüssen an Finanzinstitute genutzt werden. Die teilnehmenden Finanzinstitute haben nun eine Haftungsklarstellungserklärung abgegeben. Sie stellen klar, dass u. a. Steuerberater ihnen gegenüber nicht für fahrlässig verursachte Schäden haften, die ausschließlich aus der Besonderheit der elektronischen Abschlussübermittlung entstehen. Dadurch werden Steuerberater bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt, als hätten sie den Abschluss ihrem Mandanten zur (Papier-)Einreichung bei dem Finanzinstitut übergeben.
Die teilnehmenden Finanzinstitute sind unter digitaler-finanzbericht.de/participants zu finden. Diese Liste wird laufend aktualisiert. Sie enthält die Namen und Bankleitzahlen der teilnehmenden Banken und Sparkassen.
Das DiFin-Office stellt sicher, dass die jeweilige Bank/Sparkasse erst auf der Homepage des DiFin-Projektes erscheint, wenn dem DiFin-Office die unterzeichnete Haftungsklarstellungserklärung vorgelegt wurde. Der Prozess sieht vor, dass eine einmalige Abgabe der Haftungs-klarstellungserklärung des Finanzinstituts gegenüber allen potenziell sendenden Steuerbera-tern ausreicht. Die Abgabe einer gesonderten Haftungsklarstellungserklärung des Finanzinstituts gegenüber jedem sendenden Steuerberater ist hingegen nicht vorgesehen.
Haftungsklarstellungserklärung beim DiFin-Prozess
Die Finanzinstitute, die am DiFin-Prozess teilnehmen, haben eine Haftungsklarstellungserklärung abgegeben.