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GWG Meldungen

Geldwäscheprävention im Immobiliensektor

Der Immobiliensektor in Deutschland ist nach Einschätzung der Bundesregierung in besonderer Weise dem Risiko der Geldwäsche ausgesetzt. Dementsprechend liegt ein Schwerpunkt der Arbeit der Geldwäschemeldestelle des Zoll (FIU) auf Immobilientransaktionen.

Mit der nun am 20. Januar 2025 verkündeten Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwMeldV-Immobilien) soll nach dem Willen der Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor verstärkt werden.

Erfreulicherweise setzte das Bundesfinanzministerium (BMF) dabei in der Endfassung der Verordnung  die von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) angeregten Änderungen um. Insbesondere gibt es jetzt eine Konkretisierung in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwMeldV-Immobilien. Der bisherige Begriff der Erheblichkeit wurde präzisiert durch die Übernahme des praxisüblichen Wertes von 25 Prozent – statt eines absoluten Wertes von 20.000,00 €.

Die vorgesehenen Änderungen der GwMeldV-Immobilien treten am 17. Februar 2025 in Kraft.