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GWG Meldungen

Geldwäsche: Hinweise zur strafrechtlichen Relevanz

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Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer hat "Hinweise zur strafrechtlichen Relevanz der Geldwäsche" erarbeitet und im Januar 2022 beschlossen.

Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer hat “Hinweise zur strafrechtlichen Relevanz der Geldwäsche” erarbeitet und im Januar 2022 beschlossen. Die Hinweise werden in Kürze auch in das Berufsrechtliche Handbuch – Berufsrechtlicher Teil I unter Ziffer 5.2.8 – eingestellt.
Hintergrund ist die grundlegende Neufassung des Straftatbestands der Geldwäsche (§ 261 StGB) mit dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (BGBl. I 2021, S. 327). Während der Tatbestand der Geldwäsche bis zum 18. März 2021 nur erfüllt werden konnte, wenn bestimmte in einem Vorstrafenkatalog erfasste Vortaten vorlagen, hat der Gesetzgeber den Tatbestand nunmehr für alle Straftaten als mögliche Vortaten geöffnet. Damit einher geht ein deutlich erhöhtes Strafbarkeits- und Haftungsrisiko für Steuerberater. Steuerberater laufen u. U. durch die bloße Honorarannahme oder eine nicht vorgenommene Verdachtsmeldung Gefahr, sich der Geldwäsche strafbar zu machen.
Die Hinweise verfolgen den Zweck, anhand der Tatbestandsmerkmale des § 261 StGB auf die wesentlichen Problemfelder aufmerksam zu machen und die Auswirkungen auf den Berufsstand der Steuerberater darzustellen. Anhand zahlreicher Beispielsfälle und Praxishinweise wird die komplexe Materie anschaulich dargestellt und es werden Lösungsoptionen aufgezeigt.

  1. Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur strafrechtlichen Relevanz der Geldwäsche