Wie das Sächsische Finanzministerium berichtet, erfolgt in nächster Zeit der Versand eines ausführlichen Informationsschreibens an die Grundstückseigentümer im Freistaat. Das bundeseinheitliche Schreiben wird in Sachsen um folgenden Zusatz ergänzt:
Am 1. Juli 2022 wird unter www.grundsteuer.sachsen.de/ das Grundsteuerportal Sachsen freigeschaltet. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese kostenlose Abrufmöglichkeit für die von Ihnen benötigten Angaben aus dem Liegenschaftskataster (z.B. Flurstücknummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert, Ertragsmesszahl). Bitte bewahren Sie dieses Schreiben bis zur Erstellung Ihrer Feststellungserklärung auf.
Ab sofort schalten die sächsischen Finanzämter Hotlines zur Grundsteuerreform. Diese lokal von 21 sächsischen Finanzämtern während der Öffnungszeiten betreuten Servicetelefonnummern sind sowohl in den Informationsschreiben als auch auf der Website www.grundsteuer.sachsen.de/ zu finden.
Das Bundesministerium der Finanzen forderte zudem in dieser Woche öffentlich alle Grundstückseigentümer zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab dem 1. Juli 2022 auf. Sie sind verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch die sogenannte Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.Muster bundeseinheitlich abgestimmtes InformationsschreibenStaffelung Versand Informationsschreiben in Sachsen
Übersicht der sächsischen Hotlines zur Grundsteuerreform