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Meldungen

Grundsteuer – Haftungsrisiko für Steuerberater vermeiden

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen ist zum 31.01.2023 abgelaufen. In den Kanzleien gehen nun die ersten Grundsteuerwertfeststellungen und Grundsteuermessbescheide ein. Gleichzeitig ist in Fachveröffentlichungen eine intensive Diskussion im Gange, ob die vom Gesetzgeber gewählte Art und Weise der Ermittlung des Grundsteuerwerts verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. In einigen Bundesländern sind bereits entsprechende Musterklagen rechtshängig. Weitere, unter anderem auch in Sachsen, sind in Vorbereitung.
Die Erfolgsaussichten dieser Klagen will die Steuerberaterkammer nicht beurteilen. Unstreitig ist aber, dass Steuerberater nach der einschlägigen Rechtsprechung jedenfalls dann für einen Steuerschaden haften, wenn sie trotz einer bereits in der Fachöffentlichkeit geführten Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsvorschrift ihre Mandanten nicht über die Möglichkeiten beraten, entsprechende Bescheide nicht rechtskräftig werden zu lassen. Es wird daher allen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, zur Vermeidung einer persönlichen Haftung ihre Mandanten über die oben geschilderte Situation zu informieren und sie über die Möglichkeit aufzuklären, die Bescheide zur Grundsteuerwertfeststellung und zum Grundsteuermessbetrag durch Einlegung eines Einspruchs offen zu halten. Die Entscheidung über den Einspruch müssen die Mandanten dann selbst zu treffen. Eine Dokumentation dieser Beratung ist dringend anzuraten.