Die Bundessteuerberaterkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer bringen eine gemeinsam verfasste Stellungnahme auf den Weg. Erklärtes Ziel ist, dass die Regelungen zur Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen aus dem Gesetzentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes gestrichen werden und auch in keinem weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut aufgegriffen werden dürfen.
Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier.