Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) veröffentlichen gemeinsam eine Orientierungshilfe zu den Begriffen „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG.
Die Auslegung der beiden Begriffe ist insbesondere im Zusammenhang des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 69 GwG relevant. Demnach handelt ordnungswidrig, wer eine Verdachtsmeldung u. a. nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt.
Für den Steuerberater-Berufsstand dürfte diese Orientierungshilfe im Kontext mit der Abgabe von Verdachtsmeldungen von Interesse sein.