Zum Inhalt springen Zur Navigation springen Zum Fußbereich und Kontakt springen
GWG Meldungen

Geldwäscheprävention - einheitlicher Rechtsrahmen als Ziel

Das Legislativpaket zur Geldwäscheprävention der Europäischen Union (EU) ist in Kraft getreten. Bereits am 24. April 2024 verabschiedete das EU-Parlament das Paket und veröffentlichte es am 19. Juni 2024 im EU-Amtsblatt. Damit nimmt das Ziel Gestalt an, einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung innerhalb der EU zu schaffen.

Die Mitgliedsstaaten und die Verpflichteten müssen sich in den nächsten drei Jahren auf die neuen Regelungen vorbereiten. Die 6. Geldwäsche-Richtlinie ist bis 10. Juli 2027 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Zeitgleich wird die Geldwäsche-Verordnung unmittelbar gelten. Insoweit wird sie gegenüber dem deutschen Geldwäsche-Gesetz (GwG) vorrangig Anwendung finden.

Das EU-Geldwäschepaket Im Detail:

  • Richtlinie über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (6. Geldwäsche-Richtlinie)
  • Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (Geldwäsche-Verordnung)
  • Verordnung zur Errichtung einer neuen EU-Behörde (AMLA-Verordnung)

Die Vorschriften des Legislativpakets erreichen Sie hier.