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Meldungen

Fristverlängerung für Schlussabrechnungen bis 31.08.2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert darüber, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31. August 2023 verlängert wurde.

Das ursprüngliche Fristende sollte der 30. Juni 2023 sein. Informationen zur Schlussabrechnung können über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgerufen werden. Dort befindet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog sowie der Zugangslink zur Schlussabrechnung.