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Fristverlängerung für Grundsteuererklärungen gefordert

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert eine Fristverlängerung für Grundsteuererklärungen in beratenen Fällen bis 31. Mai 2023.

In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fordert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eine Fristverlängerung für Grundsteuererklärungen in beratenen Fällen bis 31. Mai 2023.
Die bisherige Fristerlängerung sei nicht auf Steuerberater beschränkt, sondern gelte für alle, die zur Abgabe der Erklärung verpflichtet seien. Deshalb suchten erst jetzt viele bisher unberatene Steuerpflichtige in Anbetracht des nahenden Fristablaufs einen Steuerberater zur Erstellung der Feststellungserklärung auf. In vielen Fällen nachdem sie die Feststellungserklärung zunächst vergeblich selbst zu erstellen versuchten oder die Thematik bislang gänzlich aufgeschoben hätten.
Weitere Informationen zur Forderung erhalten Sie auch in derPressemitteilung der BStBK.