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Meldungen

Fristverlängerung für Endabrechnung Neustarthilfe

Die Endabrechnungsfrist der verschiedenen Neustarthilfe-Programme für prüfende Dritte geht in die Verlängerung. Wie die Bundessteuerberaterkammer informiert, verlängerte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist bis zum 31. März 2023.
Ursprünglich sollte die Frist am 31. Dezember 2022 enden. Allerdings blieb die Rücklaufquote bis November sehr gering und stieg auch nach Erinnerungsmails nicht signifikant an. Im Januar und März 2023 werden wiederum Erinnerungen an die Fälle versendet, bei denen bis dato dann immer noch keine Endabrechnung vorliegt.