Der Deutsche Bundestag hat am heutigen 19. Mai für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz gestimmt. Im diesem Zuge werden auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2024 erheblich verlängert.
Die konkreten Daten für beratene Steuerpflichtige:
- Steuererklärung 2020: 31. August 2022
- Steuererklärung 2021: 31. August 2023
- Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
- Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
- Steuererklärung 2024: 30. April 2026
Damit erkennt die Bundesregierung den Zeitdruck der Steuerberaterkanzleien an und entlastet den Berufsstand mit einer praxistauglichen Regelung. Besonders hilfreich ist die geplante Fristabschmelzung über mehrere Jahre, um den aktuellen Bearbeitungsrückstau in den Steuerberaterkanzleien sukzessive abzubauen. Der aktuelle Beschluss schafft wichtige Planungs- und Rechtssicherheit für Berufsstand und Finanzverwaltung.
Die Bundessteuerberaterkammer hatte sich für eine weitere Verlängerung der Abgabefristen und auch für einen Stufenplan zur Fristabschmelzung intensiv eingesetzt. Das neue Gesetz wird voraussichtlich am 10. Juni 2022 im Bundesrat bestätigt.