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Meldungen

Fristende Corona-Schlussabrechnungen – Information zu „technischer Übergangsfrist“

Am 30. September 2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen. Wie das BMWK am 23.09.2024 informierte, wird die Einreichung der Schlussabrechnung – ohne Einschränkungen für prüfende Dritte – über das nach wie vor gültige Fristende 30. September 2024 hinaus bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich sein, u. a. um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten beheben zu können. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle entgegengenommen und bearbeitet. Die Service-Hotline wird diese „technische Übergangsfrist“ ab heute gegenüber Anrufern kommunizieren.

Zur Kommunikation teilte das BMWK Folgendes mit: „Vonseiten des BMWK erfolgt keine aktive Kommunikation der Übergangsfrist auf der Website etc., jedoch werden wir bei Anfragen von
prüfenden Dritten/Antragstellern den 15. Oktober 2024 selbstverständlich bestätigen bzw. darauf hinweisen.“

Das BMWK hat uns zudem mitgeteilt, dass in der letzten Woche die Einreichungszahlen der Schlussabrechnung erwartungsgemäß stark angestiegen sind. Parallel stieg auch die Auslastung der Hotline auf inzwischen weit über 1.000 Anrufe täglich. Trotz erheblicher Aufstockung der Personalkapazitäten lassen sich längere Wartezeiten laut BMWK aktuell leider nicht vermeiden.