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Meldungen

Fristen für Überbrückungshilfe III Plus und Schlussabrechnung verlängert

Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer erfolgreich

Die Bemühungen und intensiv geführten Diskussionen der Bundessteuerberaterkammer mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben Wirkung gezeigt. Wie das BMWi nunmehr mitgeteilt hat, werden die Fristen für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus und die Schlussabrechnung verlängert.
Damit endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus nun am 31. März 2022. Die Schlussabrechnung für die abgelaufenen Hilfsprogramme kann noch bis zum 31. Dezember 2022 vorgenommen werden
Über alle weiteren Entwicklungen, insbesondere die neue Überbrückungshilfe IV, werden wir Sie ebenfalls zeitnah informieren, sobald uns verbindliche Informationen vorliegen.