Das sächsische Wirtschaftsministerium startete ein neues Förderprogramm für den Mittelstand. Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen einen Zuschuss für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten beantragen.
Das neue Förderprogramm greift für ab 1. Juli 2024 vertraglich geschlossene Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse mit ausländischen Fach- und Arbeitskräften bzw. Jugendlichen. Auch dual Studierende sind in die Ausbildungsverhältnisse integriert. Der Zuschuss kann mit wenig Aufwand bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) beantragt werden: https://www.sab.sachsen.de/beratungsförderung-internationals
Unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Es gilt eine Staffelung der Zuschüsse. Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte erhalten die höchsten Zuschüsse mit 8.000 Euro für ein Beschäftigungsverhältnis (Erstantrag). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen einen Zuschuss von 4.800 Euro bzw. mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro beantragen.
Im Rahmen des Förderprogramms wird Wert auf nachhaltige Integration gelegt. Deshalb sind neben gutem Sprachverständnis als Basis für die soziale Integration eine bereits bestehende sechsmonatige Ausbildung bzw. Beschäftigung Voraussetzung für einen Antrag.