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Meldungen

Finanzverwaltung versendet Bescheide zur geänderten bzw. nachgeholten Zinsfestsetzung nach § 233a AO

Wie das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) der Steuerberaterkammer mit Schreiben vom 28.11.2022 mitteilte, wird die sächsische Finanzverwaltung im Zeitraum vom 30.11.2022 bis 15.12.2022 an Steuerpflichtige und deren steuerliche Vertreter geänderte Zinsfestsetzungsbescheide übersenden. Hintergrund ist die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung einer verfassungskonformen Vollverzinsung (§ 233a AO) für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019. Das LSF informiert, dass auf den Versand eines Bescheides verzichtet wird, wenn sich ergebe, dass sich an der Zinsfestsetzung nichts ändere. In den Fällen, in denen eine Zahlung zu leisten ist, werde in den Zinsbescheiden als Fälligkeitstag der 19.01.2023 ausgewiesen.
Die Steuerberaterkammer hatte vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungssituation in den Kanzleien das LSF darum gebeten, die Bescheide nicht mehr vor der Weihnachtszeit zu versenden. Dies wurde allerdings mit Hinweis auf technische Gegebenheiten des finanzamtsinternen Verarbeitungsprozesses abgelehnt.