Seit der Einführung von SEPA stehen für die Verwendungszweckangaben aufgrund europaweiter Vorgaben nur noch 140 Zeichen zur Verfügung. Bei Überschreitung der Zeichenzahl wurden Lastschriften bisher auf mehrere Einzeltransaktionen aufgeteilt. Das führte zu mehreren Abbuchungen und damit ggf. zu zusätzlichen Bankgebühren. Ab dem 16. November 2015 werden die Einzüge für Lohnsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer mit ihren Folgesteuerarten und Nebenforderungen in einer Position unter Angabe der Hauptsteuer zeitraumgerecht zusammengefasst.