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Meldungen

EU-Kommission will Tätigkeiten von Steuerberatern verstärkt prüfen

Im Zuge ihrer Kampagne für mehr Steuertransparenz und gegen Steuerhinterziehungund Steuervermeidung hat die Europäische Kommission am 5. Juli 2016 – als Reaktion auf die jüngst über die Medien durchgesickerten Informationen zu den „Panama Papers“– weitere Schritte in diesem Bereich angekündigt. In ihrer europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2354_de.htm kündigt sie an, unter anderem „die Tätigkeiten von Steuerberatern verstärkt prüfen“ und„abschreckende Maßnahmen“ gegen diejenigen einführen zu wollen, die „aggressiveSteuerplanung“ fördern und ermöglichen. Eine Definition, wann eine Steuerplanung als„aggressiv“ einzustufen sein soll, wird nicht geliefert.
Fahrplan
Parallel hierzu hat die Kommission einen Fahrplan („Roadmap“) veröffentlicht, der verschiedene Optionen für eine solche „Einführung wirksamer abschreckender Maßnahmen gegen „Berater“ und diejenigen, die aggressive Steuerplanung fördern und ermöglichen“ vorstellt und eine erste Folgenabschätzung (sog. „inception impactassessment“) vornimmt. Die dort unter Option 2a anvisierten Berichtspflichten für Steuerberater dürften klar gegen die im deutschen Recht gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht verstoßen.
Öffentliche Konsultation im Herbst 2016
In der Mitteilung heißt es, die Kommission wolle „prüfen, wie die Beaufsichtigung am besten verstärkt und effektive Hindernisse für diejenigen errichtet werden können, die aggressive Steuerplanungsmodelle unterstützen und ermöglichen“. Dazu könne beispielsweise die erhöhte Transparenz solcher Modelle gegenüber Steuerbehörden gehören. Zu diesem Zweck wird die Kommission im Herbst 2016 eine öffentliche Konsultation zum bestmöglichen Ansatz einleiten. Parallel dazu wird sie gemeinsam mit der OECD und anderen internationalen Partnern an einem möglichen globalen Ansatz zur Gewährleistung von mehr Transparenz von Beratertätigkeiten arbeiten, der über die BEPS-Empfehlung (Aktionspunkt 12) hinausgehen soll.