Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bat im Zusammenhang mit den Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen um Veröffentlichung der angefügten „Erklärung zu den Umsatzangaben der Überbrückungshilfen in der Schlussabrechnung“.
Die Erklärung wurde aktuell bei INIT/PEGA implementiert, steht allerdings bei bereits begonnenen älteren Anträgen nicht zur Verfügung. Auf Wunsch der SAB ist das Formular für jedes einzelne einzureichende Paket auszufüllen und gemeinsam mit der „Erklärung des Antragstellers“ einzureichen. Zusätzlich sollte zur Vereinfachung der Kommunikation eine Visitenkarte bzw. ein Briefbogen des prüfenden Dritten mit den vollständigen Kommunikationsdaten hochgeladen werden.
Ziel des Formulars ist es, die Bearbeitung der Schlussabrechnungen zu vereinfachen und insbesondere die Anzahl der Rückfragen bei prüfenden Dritten zu verringern. Vor diesem Hintergrund möchten wir dem Anliegen der SAB gern entsprechen.
Erklärung zu den Umsatzangaben der Überbrückungshilfen in der Schlussabrechnung