Wie das Sächsische Finanzgericht informiert, startet ab 2. Mai die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte. Ab dann werden alle neu eingehenden Verfahren elektronisch geführt. Damit die elektronisch übermittelten Schriftstücke schnell und sicher die im Gericht zuständige Person erreichen, sind Formatierungsregeln einzuhalten:
• Das Aktenzeichen ist in einer üblichen Schriftart zu schreiben.
• Zusätzliche Buchstaben, Sonderzeichen, Worte oder Leerzeichen (selbst „Az.: …“) verhindern das automatische Zuordnen zum Verfahren und verzögern die Bearbeitung.
• Bei verfahrenseinleitenden Schriftsätzen macht es Sinn, den Vermerk „Neueingang“ anzubringen.
• Günstig für die Bearbeitung, d.h. auch die Weiterleitung an die gegnerische Partei, ist eine Übermittlung der Schriftsätze und Anlagen in einzelnen, voneinander getrennten und genau bezeichneten Dateien (z. B. Anlage 1).
• Wenn eine andere Bezeichnung gewählt wird, sollte der Dateiname der Anlage maximal 60 Zeichen umfassen und einen Bezug zum Inhalt der Anlage enthalten (z. B. Umsatzsteuerbescheid) und nach dem Ausdrucken für hiesige Papierakten auch auf dem Dokument selbst zu finden sein.
• Handschriftliche Vermerke oder Zusätze sollten unterbleiben.