Die Bundessteuerberaterkammer bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nachdrücklich darum, die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen um mindestens ein weiteres Jahr bis Ende Dezember 2023 zu verlängern. Eine Einhaltung der aktuell gesetzten Frist bis Ende 2022 erscheint unrealistisch angesichts des durch Corona verursachten Arbeitsrückstaus und durch den Zeitdruck bei der Umsetzung der Grundsteuerreform in den Kanzleien.Eingabeschreiben an das BMWK.