Das derzeit geltende europäische Mehrwertsteuersystem bewirkt nach Auffassung der Finanzbehörden eine erhebliche Mehrwertsteuerlücke. Gemeint ist damit der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Mehrwertsteueraufkommen. Dieser kann zum Beispiel aus Verlusten durch Betrug, Insolvenzen und Erhebungsfehlern resultieren. Für das Jahr 2021 summierte sich die Lücke auf geschätzte 22 Milliarden Euro. Die Digitalisierung kann eine Lösung für diese aufgrund des geltenden Mehrwertsteuersystems anwachsende Steuerlücke darstellen. Dementsprechend sieht der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung die Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Meldesystems zur „Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen“ vor.
Das elektronische Meldesystem soll der Betrugsprävention dienen und auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem eingesetzt werden. Zusätzlich ließe sich dadurch die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Betrieben entbürokratisieren. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt den sicheren Ausbau bestehender Besteuerungsprozesse mittels der Digitalisierung. Allerdings muss ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem für Rechnungen die Bedarfe von Wirtschaft und Berufsstand berücksichtigen. Ein dezentrales Modell unter Einbeziehung zertifizierter Dienstleister scheint hier die beste Option zu sein. Die BStBK möchte die Konzeption und Gestaltung des Systems deshalb aktiv begleiten und übermittelte ein Diskussionspapier an das Bundesfinanzministerium. Fünf Leitgedanken für ein Meldesystem in Deutschland sollen Berücksichtigung finden:
- Einheitliches Rechnungsformat
- Kohärenz mit europäischen Vorgaben
- Dezentrales Übermittlungsmodell unter Einsatz zertifizierter Dienstleister
- Beachtung der Besonderheiten von KMU
- Zu berücksichtigende Aspekte aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht