Zum Inhalt springen Zur Navigation springen Zum Fußbereich und Kontakt springen
Meldungen

Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz – was ist zu beachten

Voraussichtlich ab dem 24. November 2021 treten die von Bundestag und Bundesrat in der letzten Woche beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft. Der neugefasste § 28b sieht dabei unter anderem neue Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Infektionsschutzes vor. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen dann bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- oder Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mit sich führen. Arbeitgeber trifft zudem die Pflicht, die Beschäftigten auf die Einhaltung dieser Pflicht zu kontrollieren und diese Kontrollen zu dokumentieren.
Aus den Neuregelungen ergibt sich eine Vielzahl von Anwendungsproblemen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht. Der FAQ-Katalog gibt Auskunft zu den Hintergründen der Neuregelung und beantwortet zahlreiche praktische Fragen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der betrieblichen Praxis. Sie finden den FAQ-Katalog unter www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html