Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vom 18.12.2020
Am 17.12.2020 beschlossen die beiden Koalitionspartner, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31.8.2021 verschoben werden soll.
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und Deutscher Steuerberaterverband (DStV) hatten sich dafür seit Monaten eingesetzt, denn der Berufsstand ist seit Beginn der Corona-Krise rund um die Uhr für seine Mandanten im Einsatz. Egal ob Beratung zu Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, befristete Umsatzsteuersenkung, Überbrückungshilfe I und II, November- und Dezemberhilfe, zu all diesen Themen suchen die Mandanten den Rat und die Unterstützung ihres Steuerberaters und seiner Mitarbeiter:innen. Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung gerieten darüber ins Stocken, die Fristeinhaltung der Steuererklärungen 2019 unmöglich.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab zeigt sich erleichtert: Der Einsatz für die dringend benötigten Entlastungen hat sich gelohnt, eine angemessene Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2019 wird kommen. Damit löst sich die seit Monaten angespannte Lage in unseren Kanzleien etwas und wir können ein wenig aufatmen. Unser wochenlanger Einsatz für den Berufsstand trägt jetzt Früchte und das monatelange Engagement der Steuerberater:innen wird endlich anerkannt.
DStV-Präsident Harald Elster betont: Der Vorstoß der Koalitionspartner ist ein starkes Signal für den Erfolg der Überbrückungshilfen! Nach unseren Appellen seit Sommer reift endlich die Erkenntnis: Der Berufsstand ist ein unverzichtbarer Baustein für die Stabilität der von der Krise gebeutelten Wirtschaft. Das erfreut uns in höchstem Maße. Nun gilt: Die Bundesländer sollten verantwortungsbewusst der Initiative folgen.
Beide berufsständischen Organisationen sind über dieses erweiterte Zeitfenster erleichtert, denn jetzt ist auch wieder mehr Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfen. Steuerberater:innen können sich weiter mit voller Kraft für ihre Mandanten und deren wirtschaftliches Überleben einsetzen, ohne kostspielige Verspätungszuschläge zu riskieren.
Durchbruch bei Fristverlängerung
Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vom 18.12.2020
Am 17.12.2020 beschlossen die beiden Koalitionspartner, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31.8.2021 verschoben werden soll.