Wie das Landesamt für Steuern und Finanzen der Freistaates Sachsen auf eine Anfrage der Steuerberaterkammer Sachsen mitteilt, läuft Stufe 2 des digitalen Verwaltungsaktes (DIVA) weitgehend planmäßig.
Bereits seit Ende 2022 können Steuerpflichtige über „Mein ELSTER“ und seit März 2023 auch die Steuerberater über die Vollmachtsdatenbank den sächsischen Finanzämtern eine dauerhafte Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe von Bescheiden und sonstigen Schreiben erteilen. Damit werden Erst- und Änderungsbescheide der Einkommensteuer elektronisch bekanntgegeben. Bei der Körperschaft-/Umsatzsteuer steht derzeit noch nicht fest, wann eine elektronische Bescheidbekanntgabe möglich sein wird.
Gewerbesteuerbescheide stellen die Kommunen aus, für die gesonderte Einwilligungen zum elektronischen Datentransfer notwendig sind. Ab April 2023 können Unternehmen und Steuerberatungen bei elektronischer Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 in „Mein ELSTER“ den digitalen Bescheid auswählen. Zwar verfügen die Kommunen bereits über alle Infrastrukturen zur rechtssicheren elektronische Bekanntgabe der digitalen Gewerbesteuerbescheide. Aber die Anbindung aller Kommunen an den ELSTER-Transfer und die Ertüchtigung zur medienbruchfreien digitalen Datenverarbeitung sind die nächsten Schritte. Sie müssen von den Kommunen selbst realisiert werden, was einige Zeit beanspruchen wird.
Hinsichtlich der elektronischen Übermittlung von sonstigen Schreiben und Mitteilungen ergeben sich rechtliche und programmtechnische Aufgaben, die zunächst gelöst werden müssen. Änderungen sind hier frühestens 2024 zu erwarten.