Leipzig, 05.07.2019. Der Staffelstab ist übergeben: Der Leipziger Dirk Rose ist zum neuen Präsidenten der 2.877 Steuerberater im Land gewählt worden. Er dankte den Steuerberatern in Leipzig für das Vertrauen, und versprach, dafür einzutreten, dass unser Beruf ein Freier Beruf bleibt. Es stellten sich zwei Kandidaten zur Wahl des Präsidenten.
Wer möchte schon Pilot werden, wenn er Steuerberater werden kann, zitierte Dirk Rose einen Kollegen in der Kandidatenvorstellung. Ich versuche, mit dem Bild des Steuerberaters schon in der Ausbildung an der Berufsakademie Leipzig den Nachwuchs für unseren Beruf zu begeistern. Und: Unser Berufsstand wird sich in den kommenden Jahren weiter verändern. Hierauf müssen wir die Kollegen vorbereiten. Der 38-Jährige Dirk Rose ist seit 18 Jahren in der Branche tätig und seit acht Jahren Steuerberater sowie seit fünf Jahren Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Leipzig. Als berufspolitische Schwerpunkte nannte er die Digitalisierung des Steuerwesens, Aus- und Fortbildung des Nachwuchses und der Steuerberater wie Steuerbevollmächtigten sowie das künftige Steuerwesen.
Nachwuchsgewinnung bleibt wichtiges Ziel
Die bisherige Präsidentin Steuerberaterin Steffi Müller hat sich in ihrer Amtszeit für die Nachwuchsgewinnung eingesetzt. Der Beruf ist familienfreundlich, abwechslungsreich und zukunftssicher, sagte Steffi Müller vor drei Jahren beim 25-jährigen Jubiläum der Steuerberaterkammer: Nahezu 100 Prozent der Auszubildenden erhalten nach ihrem Abschluss sofort einen Job. Man hat viel mit Menschen zu tun. Potentielle Fachkräfte, insbesondere für die Steuerfachangestelltenausbildung zu gewinnen, wird auch weiterhin ein Ziel der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen bleiben.
Weiteres Anliegen war ihr die Bestellung von Steuerberatern durch die Kammer, was diese seit 2001 übernimmt.
Der neue Präsident Steuerberater Dirk Rose dankte Steuerberaterin Steffi Müller für ihren langjährigen ehrenamtlichen Einsatz.
Die gestern in Leipzig tagende 33. Kammerversammlung hat zudem elf weitere Vorstandsmitglieder für vier Jahre neu gewählt. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Kammerversammlung und erfüllt die durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben. Die Kammerversammlung tritt jährlich zusammen. Der Kammervorstand konstituiert sich nun neu.
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Robert Reinsch, Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, Telefon: 0341 56 336 40, E-Mail: presse@sbk-sachsen.de
Hinweis: Der Rechtsstand für diese Pressemitteilung ist der 4. Juli 2019. Bitte beachten Sie bei einer spätereren Veröffentlichung, dass die hier aufgeführten Regelungen ggf. überholt sind.
Über die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen mit Sitz in Leipzig vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder und nimmt öffentliche Aufgaben wahr: Die Bestellung von Steuerberatern, die Führung des Berufsregisters, die Schlichtung von Streitigkeiten und die Überwachung der Berufspflichten ihrer Mitglieder. Des Weiteren erstellt die Kammer Gutachten für Gerichte sowie Behörden des Freistaates Sachsen. Die Kammer ist per Gesetz legitimiert, ihre berufsständischen, berufspolitischen und berufsrechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Die Kammer und ihre Mitglieder sind besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet. Darüber hinaus begleitet die Kammer die Entwicklung neuer Beratungsfelder, fördert den Dialog in Netzwerken innerhalb der Kollegenschaft und pflegt den Kontakt zu Politik und Verwaltung, Institutionen, Kammern und Verbänden.
Das Ziel der Kammer ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Als Ratgeber und Dienstleister unterstützt die Kammer ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung. Sie sorgt für ein breites Angebot der beruflichen Aus- und Fortbildung für Berufsangehörige und deren Mitarbeiter.
Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 73 Abs. 2 StBerG).Pressemitteilung als PDF