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"Corona-Zuschuss Sachsen Plus" beschlossen

Die sächsische Landesregierung stockt die Überbrückungshilfe für Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler mit Landesmitteln auf monatlich mindestens 1.500 Euro auf. Die Antragstellung kann ohne Steuerberater erfolgen.

Die sächsische Landesregierung stockt die Überbrückungshilfe für Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler mit Landesmitteln auf monatlich mindestens 1.500 Euro auf. Das Kabinett stimmte dem vom Wirtschaftsministerium (SMWA) initiierten Programm "Corona-Zuschuss Sachsen Plus" zu.
Die Beantragung des Corona-Zuschusses bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) soll im März starten. Dabei können Unternehmer die Anträge selbst stellen, weil auf die Daten aus dem Antrag auf Überbrückungshilfe zurückgegriffen werden kann, der bei der SAB sowieso schon vorliegt. Die Beteiligung eines Steuerberaters ist nicht notwendig.
Sachsen finanziert das Programm mit Landesmitteln, die für das im Frühjahr 2021 gestartete Härtefallprogramm bislang nicht abgerufen wurden. Aktuell stehen dafür rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landestages muss die Verwendung der freien Mittel aus dem Härtefallprogramm noch genehmigen.
Das Zuschuss-Programm richtet sich an Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Sachsen, die aufgrund der Corona-Notfall-Verordnung im Dezember 2021 mindestens 70 Prozent corona-bedingte Umsatzeinbrüche verzeichneten. Wegen niedriger betrieblicher Fixkosten erhalten sie lediglich geringe Zuschläge.
Das SMWA und die SAB haben angekündigt, in der nächsten Woche weitere Informationen zu den genauen Förderbedingungen des Programms und zum Antragsverfahren bekannt zu geben.