Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona- Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus soll nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt werden. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung sollen Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Dieser soll gegenüber der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus angepasst werden. Dadurch sollen insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, eine erweiterte Förderung erhalten.
Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.
Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert
Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen