Wie die Bundessteuerberaterkammer mitteilt, haben sich Bund und Länder im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14. März 2024 auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) bis zum 30. September 2024 verständigt.
Die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister von Bund und Ländern erörterten in einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz, an der auch die Repräsentanten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V (DStV), der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilnahmen, das weitere Verfahren zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen.
Die vereinbarten Schritte, insbesondere die Festlegung des neuen Endtermins am 30. September 2024 sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind in einer gemeinsamen Verständigung von Bund, Ländern und Prüfenden Dritten zusammengefasst. Den Text der Verständigung finden Sie unter https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/pressemitteilungen/PM03_Anlage-Corona-Wirtschaftshilfen-Schlussabrechnung-Gemeinsame_Verstaendigung.pdf.
Für den Präsidenten der Steuerberaterkammer Dirk Rose ist klar, dass nur der intensive Einsatz der berufsständischen Organisationen zu diesem Erfolg geführt hat: „Besonders freut mich, dass neben dem neuen Endtermin auch die Hinweise aus dem Berufsstand zur Verbesserung des Prüfungsverfahrens in der Gemeinsamen Verständigung berücksichtigt worden sind.“
Weitere Informationen zum Thema stehen Ihnen unter www.bstbk.de und www.bmwk.de zur Verfügung.