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Meldungen

Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen wird bis zum 30. September 2024 verlängert

Wie die Bundessteuerberaterkammer mitteilt, haben sich Bund und Länder im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14. März 2024 auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) bis zum 30. September 2024 verständigt.

Die Wirtschafts­ministerinnen und Wirtschafts­minister von Bund und Ländern erörterten in einer Sonder­besprechung der Wirtschafts­minister­konferenz, an der auch die Repräsentanten der Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK), des Deutschen Steuerberater­verbandes e.V (DStV), der Wirtschaftsprüfer­kammer (WPK) und der Bundesrechts­anwaltskammer (BRAK) teilnahmen, das weitere Verfahren zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen.

Die vereinbarten Schritte, insbesondere die Festlegung des neuen Endtermins am 30. September 2024 sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind in einer gemeinsamen Verständigung von Bund, Ländern und Prüfenden Dritten zusammengefasst. Den Text der Verständigung finden Sie unter https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/pressemitteilungen/PM03_Anlage-Corona-Wirtschaftshilfen-Schlussabrechnung-Gemeinsame_Verstaendigung.pdf.

Für den Präsidenten der Steuerberaterkammer Dirk Rose ist klar, dass nur der intensive Einsatz der berufsständischen Organisationen zu diesem Erfolg geführt hat: „Besonders freut mich, dass neben dem neuen Endtermin auch die Hinweise aus dem Berufsstand zur Verbesserung des Prüfungsverfahrens in der Gemeinsamen Verständigung berücksichtigt worden sind.“

Weitere Informationen zum Thema stehen Ihnen unter www.bstbk.de und www.bmwk.de zur Verfügung.