Nach dem Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundesregierung am 16. Feburar 2022 sind sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 und damit um weitere 3 Monate zu verlängern.
Die Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV sollen dabei fortgesetzt werden. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbstständige und Härtefallhilfen sollen parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert werden.
Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 verlängert
Bund und Länder einigen sich auf dreimonatige Verlängerung der Überbrückungshilfe