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Meldungen

Corona-Krise: Überbrückungshilfe für KMU - Ihre Mithilfe wird gebraucht

Dirk Rose

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundeskabinett hat am 12.Juni 2020 beschlossen, dass im Rahmen des Konjunkturpakets zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen ...

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundeskabinett hat am 12.Juni 2020 beschlossen, dass im Rahmen des Konjunkturpakets zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingtem Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen mit einem Volumen von maximal 25 Mrd. Euro aufgelegt wird. Für die Monate Juni bis August 2020 werden branchenübergreifend Überbrückungshilfen als Zuschüsse gewährt. Es wurde ein zweistufiges Verfahren zum Nachweis des anspruchsbegründenden Umsatzeinbruchs und der erstattungsfähigen Fixkosten festgelegt. Demnach müssen bei der Antragstellung die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers glaubhaft gemacht werden und nachträglich müssen die angefallenen Kosten ebenfalls mit Hilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers belegt werden.
Vorgesehen ist ein rein digitales Verfahren mit einem zentralen Portal für die Antragstellung, das vom Bund bereitgestellt wird. Die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt über die Bundesländer. Die berufsnahen Softwareanbieter arbeiten mit Hochdruck daran, dass Daten über eine Schnittstelle direkt aus ihren Fachprogrammen zur Verfügung gestellt werden können. Das Antragsformular regelt zudem, wie die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben verteilt ist, was der Steuerberater prüfen muss und wobei er lediglich eine Plausibilitätsbeurteilung abzugeben hat. Von einer Haftung gegenüber dem die Zuschüsse auszahlenden Land soll der Steuerberater, wie von uns gefordert, ausdrücklich freigestellt werden.
Wir bitten Sie, Ihre Mandanten in dem Antragsverfahren der Überbrückungshilfe zu unterstützen. Über den Kreis Ihrer Mandanten hinaus werden sicherlich auch Unternehmen und Selbständige, die bisher nicht von Ihnen betreut wurden, bei Ihnen um Unterstützung nachfragen. Für diesen Personenkreis bitten wir aufgrund der wichtigen Funktion als Compliance-Faktor um Ihre Unterstützung, auch wenn dies einen größeren Aufwand für die Verifizierung der maßgeblichen Parameter für eine Antragstellung bedeutet. Der Steuerberater kann dabei jedoch in seiner gesetzlichen Stellung als Organ der Steuerrechtspflege, die neben der berufsethischen Bindung auch eine Gemeinwohlverpflichtung beinhaltet, einen wertvollen Beitrag leisten.
Wir stärken damit unsere Rolle als wichtiges Scharnier zwischen Staat und Mandant! Das sichert auch langfristig die Stellung unseres Berufsstandes. Und das ist immens wichtig – gerade in Zeiten, in denen aus Europa diese besondere Rolle immer wieder in Frage gestellt wird. Im Grunde genommen haben wir hier eine neue Vorbehaltsaufgabe erhalten. Und natürlich tragen Sie als besonders qualifizierte Berufsträger dazu bei, die Antragsqualität massiv zu verbessern, das ganze Verfahren zu beschleunigen und Missbrauch wirksam zu verhindern.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Überbrückungshilfe. So wird die Bundessteuerberaterkammer einen FAQ und Checklisten über unsere Homepage zur Verfügung stellen. Zusätzlich bieten wir Ihnen morgen ein Webinar zum Thema „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ an, mit dem wir einen ersten Einblick in die Materie geben und auch die ersten Fragen beantworten wollen.
Wir sind uns sehr bewusst, dass Sie sich alle in Ihrer Arbeit an der zumutbaren Kapazitäts- und Belastungsgrenze bewegen. Neben den gewohnten Deklarationstätigkeiten betreuen wohl die meisten von Ihnen Mandanten, bei denen Anträge auf Kurzarbeitergeld zu stellen sind sowie Corona-Soforthilfen und KfW-Kredite zu beantragen waren. Mit dem im Eiltempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten 2. Corona-Steuerhilfegesetz kommen weitere Aufgaben hinzu, insbesondere die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer erzeugt weiteren erheblichen Beratungsbedarf. Wir möchten daher alle Kolleginnen und Kollegen, die noch freie Kapazitäten und/oder besonderes Interesse an dieser neuen Aufgabe haben, ausdrücklich aufrufen, sich bei der Steuerberaterkammer zu melden. Wir werden aus diesen Meldungen eine Liste zusammenstellen und diese in den öffentlich zugänglichen Bereich unserer Homepage einstellen, damit sowohl Berufskollegen, die mit der Antragsbearbeitung überlastet wären, aber auch bisher noch nicht beratene Unternehmer die Möglichkeit haben, einen Steuerberater zu finden, der sie selbst oder ihre Mandanten bei der Beantragung von Überbrückungshilfe unterstützt.
Bitte helfen Sie mit, diese für unseren Berufsstand neue, aber eminent wichtige Herausforderung zu meistern!

Mit kollegialen Grüßen

Dirk Rose
Präsident

Leipzig, 02.07.2020