Der im Freistaat Sachsen seit dem 22.11.2021 angeordnete Teil-Lockdown hat insbesondere bei Saisonhändlern und Weihnachtsmarkthändlern zu erheblich wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) beabsichtigt daher nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung, die Betroffenen mit einem eigenen Landesprogramm finanziell zu unterstützen. Die genauen Inhalte der geplanten Hilfen befinden sich aktuell noch in der Abstimmung, es kann aber davon ausgegangen werden, dass besonders Unternehmern, die aus den laufenden Unterstützungsprogrammen des Bundes mangels Anspruch keine Unterstützung erhalten, mit monatlichen bzw. pauschalen Zuschüssen geholfen werden soll.
Die Steuerberaterkammer ist in den Abstimmungsprozess zu den geplanten Landeshilfen mit eingebunden. Schwerpunkt ist hierbei insbesondere, die Antragstellung für die Hilfen so zu gestalten, dass sie angesichts der sowieso schon hohen Arbeitsbelastung von den Berufskollegen noch bewältigt werden kann.
Eine Entscheidung über das Landesprogramm wird voraussichtlich in dieser Woche im sächsischen Kabinett erfolgen. Wir werden Sie über die Ergebnisse so schnell als möglich informieren.