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Bundessteuerberaterkammer fordert Verlängerung der Fristen für die Offenlegung von Jahresabschlüssen

Die Bundessteuerberaterkammer hat mit einer Eingabe an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Verlängerung der Fristen für die Offenlegung von Jahresabschlüssen gefordert.

Die Bundessteuerberaterkammer hat mit einer Eingabe an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Verlängerung der Fristen für die Offenlegung von Jahresabschlüssen gefordert. Sie wies dabei ausdrücklich auf die aufgrund der Corona-Pandemie bestehende drastische Zusatzbelastung der Steuerberater und ihrer Mitarbeiter in den Kanzleien u. a. durch die Unterstützung der Mandanten bei der Beantragung von Soforthilfe, Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe I und II sowie die Novemberhilfe hin. Ein Ende dieser Belastung sei mit Blick auf die bis Juni 2021 avisierte Überbrückungshilfe III nicht absehbar. Aufgrund dessen seien die Kapazitäten für die laufenden, uneingeschränkt fortbestehenden originären Tätigkeiten in den Kanzleien erheblich eingeschränkt. Zudem stünden auch bei Steuerberatern krankheitsbedingt nicht immer alle Mitarbeiter zur Verfügung und die Corona-bedingten Einflüsse und Einschränkungen im Bereich der Kinderbetreuung, Home-Office etc. bestünden natürlich auch in den Steuerberaterkanzleien.
Die Bundessteuerberaterkammer sieht es daher als dringend geboten an, die Fristen für die Aufstellung von Jahresabschlüssen i. S. d. §§ 242 i. V. m. 264 Abs. 1, 264a HGB um 6 Monate zu verlängern. Korrespondierend hierzu müsse die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2019 nach § 325 HGB um ebenfalls 6 Monate verschoben werden. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Sanktionen seien auszusetzen.
Als zentrale Akteure der Krisenbewältigung bräuchten Steuerberater, so die Bundessteuerberaterkammer in ihrer Eingabe, jetzt dringend Entlastung und eine Perspektive, um den weiteren Arbeitsablauf planen zu können.