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Meldungen

Bundesrat bestätigt Fristverlängerung

Der Deutsche Bundesrat bestätigt die verlängerten Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2024.

Der Deutsche Bundesrat hat am 10. Juni das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bestätigt. Im diesem Zuge werden auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2024 erheblich verlängert.

Die konkreten Daten für beratene Steuerpflichtige:

  • Steuererklärung 2020: 31. August 2022
  • Steuererklärung 2021: 31. August 2023
  • Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
  • Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
  • Steuererklärung 2024: 30. April 2026

Die Bundessteuerberaterkammer hatte sich für eine weitere Verlängerung der Abgabefristen und auch für einen Stufenplan zur Fristabschmelzung intensiv eingesetzt. Das neue Gesetz wurde bereits am 19. Mai im Bundestag besschlossen.