Das Signal pro Bürokratieabbau ist erteilt. Wie die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) informiert, stimmte der Bundesrat am 22. November 2024 der Bürokratieentlastungsverordnung zu. Das betrifft auch die Änderung des § 9 StBVV, die seitens der BStBK angeregt wurde. Die Schriftform bei den Vergütungsabrechnungen der Steuerberater wird zukünftig durch die Textform ersetzt. Damit reduziert sich der Verwaltungsaufwand und auch die Einführung der E-Rechnung ab 1. Januar 2025 wird erleichtert.