Die Europäische Kommission wird ihr im Juni 2015 eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland u. a. wegen verbindlicher Mindestpreise in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) nicht weiter verfolgen.
Dr. Raoul Riedlinger, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK): "Es ist uns gelungen, die StBVV erfolgreich zu verteidigen. Damit können sich Mandanten weiter auf ein hohes Maß an Berechenbarkeit und die Qualität unserer Beratung verlassen."
Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens hatte die EU-Kommission den in der StBVV festgelegten unteren Gebührenrahmen kritisiert. Außerdem beanstandete sie, dass auch ausländische, vorübergehend in Deutschland tätige Steuerberater den Regelungen der StBVV unterliegen.
Die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein großer Erfolg für den Berufsstand. Er war nur möglich, weil die Bundessteuerberaterkammer gemeinsam mit dem Gesetzgeber tragbare Lösungen gefunden und diese auch gegenüber der Kommission durchgesetzt hat.
Hiernach wird der Anwendungsbereich der StBVV auf Steuerberatertätigkeiten im Inland für Steuerberater mit Sitz im Inland beschränkt. Ferner wurde klargestellt, dass die StBVV nicht nur über-, sondern in außergerichtlichen Angelegenheiten auch unterschritten werden kann. Hierfür bedarf es einer Vergütungsvereinbarung. Das strenge Schriftformerfordernis ist nicht länger erforderlich. Vielmehr ist für beide Formen der Abweichung von der StBVV das Textformerfordernis ausreichend. Damit wird den Bedürfnissen aus der Praxis Rechnung getragen und nun auch die Möglichkeit eröffnet, Vergütungsvereinbarungen per E-Mail abzuschließen.
Für die Bundessteuerberaterkammer ging es bei dem Novellierungsverfahren vor allem darum, die von Brüssel angemahnten Anpassungen umzusetzen und damit größeren Schaden vom Berufsstand abzuwenden. Das ist gelungen, ohne dass die vorgenommenen Änderungen zu gravierenden Neuerungen führen, da es sich größtenteils um gesetzliche Klarstellungen längst gelebter Praxis handelt. Die neue Verordnung ist am 23. Juli 2016 in Kraft getreten. Grund genug für die EU-Kommission ihr Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der StBVV nun nicht weiter zu verfolgen.
Die BStBK zeigt sich auch deshalb zufrieden mit der Novellierung der StBVV, weil diese nun europafest ist. Der Berufsstand der Steuerberater kann weiter auf eine Gebührenordnung setzen, die festschreibt, wie das Honorar für jede einzeln bezeichnete Leistung zu ermitteln ist. Riedlinger: Eine vergleichbare, dem Verbraucherschutz dienende Transparenz findet man in anderen Dienstleistungsbereichen nicht.