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BMBF verlängert „Bildungsprämie“

Imagebild Seminar Mitschrift
Close-up of human hands with pens over business documents

Am 22. September 2020 verlängerte das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Bildungsprämie“ um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021.

Am 22. September 2020 verlängerte das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Bildungsprämie“ um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021.
Mit dem Programm können Erwerbstätige Prämiengutscheine für die berufliche Weiterbildung noch bis Ende 2021 erhalten. Die Bildungsprämie ist für Personen gedacht, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten und über ein zu versteuerndes Einkommen bis 20.000,00 € verfügen. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung in Höhe von maximal 500,00 €.
Sofern die geplante Weiterbildung coronabedingt ausfallen muss, kann ein noch ungenutzter Gutschein mit Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. Juni 2020 bei der Beratungsstelle umgetauscht werden, die den originalen Prämiengutschein ausgestellt hat. Wird eine Weiterbildungsmaßnahme coronabedingt verschoben, kann ein bereits ausgestellter Prämiengutschein weiterhin eingesetzt werden, wenn der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt durch den gleichen Anbieter nachgeholt wird – auch dann, wenn der Beginn des nächsten Kurses nach dem Ablauf der Gültigkeitsfrist des Gutscheins liegt.
Weitere Informationen zur „Bildungsprämie“ sind auf den www.bildungspraemie.info/de/corona.php zu finden.