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Betriebsprüfung: Projektgruppe des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu Leitlinien

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Die Projektgruppe zu Leitlinien der Betriebsprüfung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) hat am vergangenen Dienstag getagt, welche es seit circa einem Jahr gibt.

Die Projektgruppe zu Leitlinien der Betriebsprüfung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) hat am vergangenen Dienstag getagt, welche es seit circa einem Jahr gibt.
Vertreter des Ministeriums, von Finanzämtern aus Sachsen, des LSF, des Verbands und der Kammer haben an der Sitzung teilgenommen, auf der das Ministerium zunächst die Leitlinien der Betriebsprüfung und die Vorgehensweise für das Projekt vorgestellt hat. Seitens unserer Kammer konnten dabei Präsident Dirk Rose, Vizepräsident Knut Michel und Vorstandsmitglied Matthias Arndt Schwachstellen im Ablauf der Betriebsprüfung äußern und Verbesserungsvorschläge und Wünsche in das Projekt einbringen.
„Wir als Kammer haben einerseits darauf hingewirkt, dass Prüfungsschwerpunkte zu Beginn der Prüfung kommuniziert werden, dass zudem Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit (§ 88 AO) ernst genommen werden und dass andererseits die Sachgebietsleiter ihre Entscheidungsbefugnis wahrnehmen sollen und die Prüfer auch in schwierigen Fällen unterstützen und nicht den Unternehmer bzw. seine/n Steuerberater/in auf das Einspruchsverfahren verweisen“, hob Kammerpräsident Dirk Rose hervor.
Die Projektgruppe verfolgt zum einen die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit, zum anderen sollen die Leitlinien dazu dienen, dass das Image der Betriebsprüfung wesentlich verbessert wird. So soll z. B. der Prüfungsturnus bei Klein- und Mittelbetrieben verringert werden.
„Die Sitzung ist sehr konstruktiv verlaufen. Sowohl die Vertreter der Finanzverwaltung als auch wir haben erkennen lassen, dass bei der zukünftigen Durchführung von Betriebsprüfungen ein gemeinsames Ziel verfolgt wird“, schätzte Knut Michel das Treffen ein.