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Meldungen

Beschluss zu höheren Steuerberatergebühren

Der Bundesrat stimmte am 21.3.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zu. Die Änderungen treten zum 1. Juni oder 1. Juli 2025 in Kraft, je nachdem, wann die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Die in der StBVV vorgesehenen Gebühren erhöhten sich zuletzt am 1.7.2020. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schien eine Anpassung notwendig, damit Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können.

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:

  • Lineare Wertgebühren-Erhöhung um sechs Prozent.
  • Erhöhung mittlerer Betragsrahmengebühr für Lohnbuchführung um rund neun Prozent.
  • Anhebung mittlerer Gebührensatz der Zeitgebühr um neun Prozent von 105 € je Stunde auf 115 € je Stunde sowie Abrechnung je angefangener Viertelstunde.
  • Anpassung Tage- und Abwesenheitsgelder bei Geschäftsreisen von Steuerberatern an die für Rechtsanwälte seit 2021 geltenden Beträge. Damit verbunden ist folgende Erhöhung:
    • von 25 € auf 30 €, bei Geschäftsreise von nicht mehr als vier Stunden,
    • von 40 € auf 50 €, bei Geschäftsreise von mehr als vier bis acht Stunden,
    • von 70 € auf 80 €, bei Geschäftsreise von mehr als acht Stunden.
  • Schaffung einheitlicher Regelungen für Abschluss von Vergütungsvereinbarungen.
  • Abschaffung bisheriger Beschränkungen bei Pauschalvergütungen.
  • Aufnahme neuer Gebührentatbestände aus Gründen der Rechtsklarheit.

Der Volltext der Verordnung ist auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht.