Mit BEA können Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Arbeitsagentur übermittelt werden. Dies gilt für die Arbeitsbescheinigung, die EU-Arbeitsbescheinigung und die Nebeneinkommensbescheinigung. Das BEA-Verfahren wurde zum 01.01.2014 von der Bundesagentur für Arbeit eingeführt. Das Verfahren gilt als stabil, sicher und zuverlässig. Zudem hat eine Befragung des Statistischen Bundesamtes ergeben, dass mit BEA der Erfüllungsaufwand für Arbeitgeber unter Einsatz eines Steuerberaters am geringsten ist.
Die elektronischen Meldungen werden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, die Annahme wird quittiert. Die hohe Qualität der Bescheinigungen vermeidet unnötige Rückfragen und verkürzt die Arbeitsprozesse auch in den Kanzleien oder bei Mandanten.
Die Arbeitnehmer können der elektronischen Meldung widersprechen. Der Hinweis des Arbeitgebers auf dieses Widerspruchsrecht kann mit geringem Aufwand geschehen, z. B. durch Aushang oder Anmerkung im Kündigungsschreiben. Eine Zustimmung des Arbeitnehmers zur Nutzung des BEA-Verfahrens ist nicht nötig.
Wenn Ihr Softwarehersteller bereits eine Lösung anbietet, können Sie Ihre Meldungen aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware heraus einfach und ohne Medienbruch abgeben. Sonst können Sie Ihre Meldungen mit sv.net elektronisch übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie imFlyer der Bundesagentur für Arbeit.