Am 15. März 2023 tagten die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses (BBiA) der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen regulär in Leipzig. Dabei standen Informationen über die Steuerfachangestellten-Ausbildung ebenso auf der Agenda wie Fakten zu den Fortbildungsprüfungen der spezialisierten Fachassistenten und Steuerfachwirte.
Mit Blick auf die zum Stichtag 30.04.2023 bereits eingetragenen Ausbildungsverhältnisse zeichnet sich ein Positivtrend ab. 70 Ausbildungsverträge liegen bereits vor, das sind neun mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt. Dank der Ausbildungsneuordnung und der höheren Ausbildungsvergütungsempfehlung ab 1. August 2023 stehen die Chancen für das Erreichen stabiler Azubi-Zahlen gut. Ebenfalls erfreulich lesen sich die Umfrageergebnisse zum Verbleib im Beruf. Mehr als 90 Prozent aller neu ausgebildeten Steuerfachangestellten möchten ihren Beruf auch künftig ausüben.
Beratung und Beschlussfassung
Die Teilnehmerzahlen an den Fortbildungen zu den spezialisierten Fachassistenten sind rückläufig. Das betrifft sowohl Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) als auch Rechnungswesen und Controlling (FARC) sowie Land- und Forstwirtschaft (FALF). In Konsequenz daraus schließt die Steuerberaterkammer Sachsen Zuständigkeitsvereinbarungen mit den Kammern Berlin, Brandenburg und Nürnberg. Die Prüfung zum Steuerfachwirt (STFW) erfährt im Herbst 2023 eine Neuerung. Alle Änderungen der Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen Steuerfachwirt/in und FALG wurden von den Ausschuss-Mitgliedern einstimmig beschlossen.
Weitere Beschlüsse betrefen die Neufassung der Umschulungsprüfung und der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r. Diese gelten jetzt für alle Umschüler, die ab 01.08.2023 mit der übertrieblichen Umschulung starten bzw. für alle Steuerfachangestellten-Azubis, die ab diesem Zeitpunkt das erste Ausbildungsjahr beginnen. Bei den Steuerfachangestellten-Azubis ergibt sich aus der neuen Prüfungsordnung eine wichtige Änderung. Mindestens ausreichende Prüfungsleistungen dürfen zum nächsten Prüfungstermin mitgenommen werden, auch wenn die Prüfung im Ganzen nicht bestanden wurde.
Die nächste Sitzung des BBiA wird im November 2023 stattfinden. Die Aufgaben des Ausschusses sind in § 79 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Die Berufung der Mitglieder des BBiA erfolgt durch das Sächsische Staatministerium der Finanzen (SMF), wobei die Besetzung paritätisch aus Beauftragten von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Berufsschullehrern erfolgt.