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Meldungen

Beratungsförderung für betriebswirtschaftliche Beratungen

Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für betriebswirtschaftliche Beratungen aus Bundesmitteln Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen erhalten. Zum 1. Januar 2016 sind dazu neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen finden sich im www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/index.html.
Das ab dem 1. Januar 2016 geltende neue Programm bündelt die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows“ durch Unternehmensberatungen, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“, die bisher über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wurden. Berater, die für diese Programme bei der KfW gelistet waren, werden nicht automatisch vom BAFA übernommen. Sie müssen sich ggf. neu beim BAFA registrieren lassen. Berater, die bereits im Rahmen der bisher geltenden Richtlinien vom 1. Dezember 2011 beim BAFA registriert waren, werden übernommen.
Zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem BAFA und der Bundes-steuerberaterkammer besteht seit Jahren Übereinstimmung darüber, dass Steuerberater Berater im Sinne der Richtlinien sein können. Die Voraussetzung, dass mehr als 50 % des Gesamtumsatzes auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein muss, gilt bei Steuerberatern grundsätzlich als erfüllt. Dies ist aktuell wieder vom BAFA bestätigt worden. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Übereinstimmung prüft das BAFA pflichtgemäß in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Beratungsförderung erfüllt sind. Steuerberater müssen damit auch die Qualitätsanforderungen des BAFA erfüllen.