Seit November steht nunmehr eine weitere Funktionalität von ELSTER, dem Online-Finanzamt auch in Sachsen zur Verfügung. Belege zu den Jahressteuererklärungen können jetzt über das Portal oder mittels einer Software mit integrierter ERiC-Schnittstelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dies betrifft sowohl Belege, die bereits mit der Steuererklärung eingereicht als auch solche, die von der Finanzverwaltung im Rahmen der Veranlagung nachgefordert werden. Zudem ist es nun möglich, zu den elektronischen Einsprüchen und Anpassungsanträgen Unterlagen über das Portal sicher zu übermitteln. Im ELSTER-Portal stehen hierfür jeweils gesonderte Formulare zur Verfügung, mit dem die ein-/nachzureichenden Belege bzw. Unterlagen als pdf-Datei an die Finanzverwaltung übermittelt werden können. Gleiche Funktionen werden auch schon bei entsprechender Anwendersoftware angeboten. Dem Berufsstand steht damit eine schnelle, einfache und vor allem sichere Möglichkeit der Übermittlung von Belegen und Unterlagen zur Verfügung. Damit wird einer Forderung genügt, die die Vertreter des Berufsstandes schon seit einigen Jahren immer wieder vorgetragen hatten.
Belegnachreichung mit ELSTER seit November möglich
Belege zu den Jahressteuererklärungen können jetzt über das Portal ELSTER an die sächsische Finanzverwaltung übermittelt werden.