Das Sächsische Staatsministerium für Kultus veröffentlichte ein Informationsblatt für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die auf eine außerhäusliche Unterbringung angewiesen sind, weil der tägliche Weg zwischen Wohnung und Berufsschule unzumutbar wäre. Sie können finanzielle Unterstützung für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten erhalten.
Details regelt seit dem 1. August 2018 die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULeistVO), die zuletzt mit Verordnung vom 9. März 2023 geändert wurde. Damit haben nun auch Berufsschüler Anspruch auf eine Förderung, die bereits einen studienqualifizierenden oder berufsqualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben haben.
Das Informationsblatt und die Liste mit den Kontaktdaten der Bewilligungsstellen stehen hier zum Download bereit.