Mit der zum 17.04.2020 erfolgten Erweiterung des Programms des Freistaates Sachsen zur Gewährung von Sofortdarlehen auch an Unternehmen mit mehr als einer Million EUR Umsatz und bis zu 100 Beschäftigten sollen nunmehr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als sachverständige Dritte bestätigen, dass sie den Liquiditätsbedarf des jeweiligen Antragstellers für die nächsten vier Monate gewissenhaft eingeschätzt haben und der beantragte Darlehensbetrag den Liquiditätsbedarf nicht übersteigt.
Zu den sich hieraus ergebenden Anwendungsproblemen hat sich die Steuerberaterkammer mit einer ersten Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) gewandt. Die hierzu ergangenen Antworten haben wir in den nachfolgenden FAQ zusammengefasst.
Wir möchten Sie ausdrücklich auffordern, uns Ihre Fragen zum Soforthilfe-Darlehen zu übermitteln. Wir werden diese dann an das SMWA zur Beantwortung weiterleiten und die hier aufgeführten FAQ laufend ergänzen:
www.sbk-sachsen.de/index.php?id=606
Anwendungsfragen zum Soforthilfe-Darlehen des Freistaates Sachsen
Mit der zum 17.04.2020 erfolgten Erweiterung des Programms des Freistaates Sachsen zur Gewährung von Sofortdarlehen auch an Unternehmen mit mehr als einer Million EUR Umsatz und bis zu 100 Beschäftigten sollen nunmehr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als sachverständige Dritte bestätigen, dass sie den Liquiditätsbedarf des jeweiligen Antragstellers für die nächsten vier Monate gewissenhaft eingeschätzt haben und der beantragte Darlehensbetrag den Liquiditätsbedarf nicht übersteigt.