Der Forderung der Bundessteuerberaterkammer für eine Verlängerung der Antragsfristen für die staatlichen Hilfsprogramme wurde heute entsprochen. In Gesprächen mit dem BMWi hatte man sich wiederholt dafür eingesetzt.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wurde nun um zwei Monate verlängert. Bis zum 31. März 2021 können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm beantragen.
Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde um drei Monate bis zum 30. April 2021 verlängert.
Antragsfristen verlängert
Für die Überbrückungshilfe II sowie die November- und Dezemberhilfe gelten verlängerte Antragsfristen.