Anhebung der Schwellenwerte durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist spätestens bis zum 20. Juli 2015 in das deutsche Recht umzusetzen. Es sieht insbesondere eine Anhebung der Schwellenwerte gem. § 267 HGB-E für die Klassifizierung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften vor. Dieses gilt gem. § 293 HGB-E auch für Konzerne.
Die höheren Schwellenwerte sollen erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2013 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein.
Wie bei früheren Änderungen der Schwellenwerte sollen bei der Größenermittlung die neuen Schwellenwerte rückwirkend angewendet werden.
Die veränderten Schwellenwerte lauten wie folgt:
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:
- 1. 6 Mio. Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags,
- 2. 12 Mio. Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag und
- 3. im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei vorgenannten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
- 1. 20 Mio. Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags,
- 2. 40 Mio. Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag und
- 3. im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer.