Nachdem das Bundesfinanzministerium grünes Licht gab, treten am 1. August 2022 die Änderungen der Berufs- und Fachberaterordnung (BOStB und FBO) in Kraft.
Die notwendigen Aktualisierungen der BOStB resultieren insbesondere aus dem ebenfalls zum 01.08.2022 wirksam werdenden Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften. Zudem erfolgten Anpassungen an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (z. B. im Bereich Werbung) und an die neuen Entwicklungen bei den vereinbaren Tätigkeiten, wie etwa die Einführung des Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderators im Insolvenzrecht.
Überarbeitungen in der FBO betreffen die Anlagen, die die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regeln. So wird hinsichtlich der Pflichtfortbildung klargestellt, dass diese auch in elektronischer Form (z. B. durch Teilnahme an Online-Seminaren) erfolgen kann.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) veröffentlicht die von der Satzungsversammlung beschlossenen Änderungen detailliert unterwww.bstbk.de